Kontrolle

Elektrizität ist sicher, solange Geräte und Installationen in einwandfreiem Zustand sind. An elektrischen Apparaten und Anlagen können jedoch Schäden durch fehlerhafte Installation, mangelhafte Anschlüsse, Alterung, Abnützung und Witterung entstehen.
In solchen Fällen sind Unfälle und Brände nicht auszuschliessen. Selbst durch Fachpersonen ausgeführte Installationen können manchmal Fehler aufweisen.

Installationskontrolle

Um sicherzustellen, dass Ihre Installationen dem Stand der Technik entsprechen, verlangt die Verordnung des Bundesrates über elektrische Niederspannungsinstallationen (SR 734.27, NIV) eine regelmässige Überprüfung. So müssen Ihre elektrischen Installationen ein erstes Mal bei der Erstellung und später in Abständen von ein, drei, fünf, zehn oder zwanzig Jahren, je nach Nutzungsart und Gefahrenpotential, kontrolliert werden.

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Geräteprüfung

Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Es handelt sich dabei um Geräte, die bereits auf dem Markt sind und die aufgrund von Instandsetzungsarbeiten oder im Rahmen der Wiederholungsprüfung geprüft werden. Nach Art. 3 VUV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden.

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Kontakt

Zehntner Elektro AG
Bahnhofstrasse 6
4133 Pratteln
061 821 51 35