Geräteprüfung

Geräteprüfung nach SNR 462 638

Arbeitgeber sind verantwortlich

Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Es handelt sich dabei um Geräte, die bereits auf dem Markt sind und die aufgrund von Instandsetzungsarbeiten oder im Rahmen der Wiederholungsprüfung geprüft werden. Nach Art. 3 VUV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.

Gesetzliche Grundlage für die Wiederholungsprüfung

Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrende Prüfungen nach einem im Voraus festgelegten Plan erforderlich (Art. 32b VUV). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist abzuschätzen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um die Arbeitsmittel im ordnungsgemässen Zustand zu erhalten.

Ziel der SNR 462638 ist es, potenzielle Gefahren von elektrischen Arbeitsmitteln zu erkennen und zu minimieren. Sie gibt daher Anleitungen zur Prüfung und hilft den Betrieben, geeignete Periodizitäten für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen.

Gesetzliche Grundlage für die Prüfung nach Instandsetzung

Auf die gewerbliche Reparatur von elektrischen Geräten (Kundenaufträge) sind die Bestimmungen des Werkvertrages nach Art. 363 ff. OR anwendbar. Geschuldet ist vom Unternehmer eine tadellose Ausführung der Reparatur. Diese wird bei elektrischen Geräten mit der Prüfung nach Instandsetzung abgeschlossen. Nur so kommt der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Kunden nach.

Die Beanspruchungen sind sehr unterschiedlich

Es besteht ein sehr grosser Unterschied zwischen der Beanspruchung eines Bohrhammers, welcher im Tunnelbau unter Tag eingesetzt wird, und dem Verschleiss eines Monitors, der an einem Büroarbeitsplatz steht, kaum je bewegt und nach ein paar Jahren wieder durch einen neuen Monitor ersetzt wird. Dieser Umstand muss bei der Festlegung der Prüfintervalle berücksichtigt werden. Ebenso sind die Angaben des Herstellers in jedem Fall zu beachten. Dementsprechend sind Abweichungen des Prüfungsablaufes und der Prüfergebnisse von der SNR 462638 aufgrund von Herstellerangaben oder Produktenormen möglich.

Prüfintervalle

Die Prüfintervalle sind in der SNR nicht festgelegt, sondern müssen vom Betrieb definiert werden. Sie hängen in erster Linie von folgenden Einflussgrössen ab:

  • Einsatzort
  • Einsatzzweck
  • Herstellerangaben
  • Risikobeurteilung

Daraus kann abgleitet werden, dass bei Geräten, die weder mechanischen Beanspruchungen noch schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, in der Regel auf eine Wiederholungsprüfung verzichtet werden darf. So sind z. B. Monitore, PCs, Drucker, Unterhaltungselektronik und dgl. kaum schädigenden Einflüssen ausgesetzt. Jedoch sind auch in Bürobetrieben Geräte wie Wasserkocher, Heizgeräte oder Kaffeemaschinen im Einsatz, welche bestimmt regelmässig geprüft werden müssen.

Die zwei Tabellen im Anhang A der SNR 462638 bilden einen Leitfaden zur Bestimmung der Zeitabstände zwischen den Wiederholungsprüfungen. Diese Tabellen sind als Entscheidungshilfe für die verantwortlichen Betriebe zu betrachten.

Umgebaute Geräte

Werden gebrauchte Niederspannungserzeugnisse (Geräte) umgebaut oder erneuert und wird dadurch die Sicherheit tangiert, so unterliegen sie hinsichtlich dieser Umbauten oder Erneuerungen den Bestimmungen der NEV. Sie müssen somit erneut in Verkehr gebracht werden (vgl. Art. 21 Abs 3. NEV).

Vermietung, Leasing, Verleih

Die SNR lässt sich auch anwenden, wenn Geräte während ihrer Lebensdauer vermietet oder ausgeliehen werden. Werden vermietete oder ausgeliehene Geräte während des Betriebes abgenutzt, sind diese vor jeder «Überlassung» einer Prüfung zu unterziehen (vgl. Art. 2 Abs. 3 Bst. c PrSG).

Spezielle Geräte

Bei speziellen Geräten wie z. B. medizinischen Geräten, Geräten für explosionsgefährdete Bereiche oder Lichtbogenschweisseinrichtungen müssen zusätzlich, zwingend die spezifischen Gesetze, Verordnungen, Weisungen, Normen und Herstellerangaben beachtet werden.

Jeden Tag benutzen wir für unsere berufliche Tätigkeit eine Vielzahl ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Sind wir uns bewusst, dass eine Benutzung mangelhafter elektrischer Betriebsmittel eine Gefahr durch Stromschlag hervorrufen kann? Oftmals sind gefährliche Mängel an den Betriebsmitteln optisch nicht erkennbar, und nur durch eine Messung festzustellen. Durch die periodische Überprüfung der elektrischen Geräte können wir die Gefahr von Elektrounfällen, hervorgerufen durch mangelhafte Betriebsmittel, verringern. Sind Sie verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen?
Als Arbeitgeber sind Sie aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren:

  • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) Art. 2, 3, 17
  • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Art. 83
  • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) Art. 32b
  • Info der Electrosuisse 3024d

 Welche Geräte müssen geprüft werden?

Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen.

Gerätearten

  • Elektrowerkzeuge
  • Elektrowärmegeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Geräte der Informationstechnik (IT- Geräte)
  • Geräte der Kommunikationstechnik
  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
  • Mess-, Steuer- und Regelgeräte
  • Geräte für Hausgebrauch
  • Laborgeräte
  • Leuchten
  • Ortsveränderliche Schutzeinrichtungen
  • Mobiler Verteiler
  • Alles was ein Stecker hat

Welches Kontrollintervall haben ortsveränderliche Betriebsmittel?

Die Prüfperiode der wiederkehrenden Prüfung ist einerseits abhängig von der Gebrauchshäufigkeit sowie von den Umgebungsbedingungen.

Das Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024d vorgegeben.:

  • Alle 12 Monate Feuerwehren, Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw.
  • Alle 24 Monate Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw.

Was beinhaltet die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702

  1. Prüfen der sicherheitsrelevanten Aufschriften
  2. Sichtprüfung auf Beschädigung und Mängel des Betriebsmittels
  3. Messung des Schutzleiterwiderstands
  4. Messung des Isolationswiderstands
  5. Messung des Schutzleiterstromes
  6. Messung des Berührungsstroms
  7. Nachweis der Wirksamkeit weiterer Schutzmassnahmen (z.B. FI)
  8. Funktionsprüfung entsprechend dem bestimmungsgemässen Gebrauch
  9. Bestimmung des Kontrollintervalls für die Wiederholungsprüfung nach den äusseren Einflüssen
  10. Dokumentieren der Messresultate in einem Prüfbericht
  11. Anbringen einer Prüfetikette auf dem Prüfling

Kontakt

Zehntner Elektro AG
Bahnhofstrasse 6
4133 Pratteln
061 821 51 35